Geht eine Ehe in die Brüche, benötigt man einen starken, kompetenten und sensiblen Partner, der sich um die rechtlichen Konsequenzen der Trennung kümmert und auch psychischen Halt bietet. Ihre Partner im Recht, Frau Rechtsanwältin Neumann – Fachanwältin für Familienrecht – und Herr Rechtsanwalt Neumann, helfen Ihnen bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche:

  • Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt

  • Geltendmachung und Durchsetzung von Zugewinnausgleich

  • Regelung der Hausratsauseinandersetzung

  • Umgangsrecht und Sorgerecht

  • Ehescheidung und Versorgungsausgleich

Ebenso helfen wir Ihnen bei der Regelung von Unterhaltsansprüchen eines nichtehelichen Kindes und von Ansprüchen der Mutter oder des Vaters

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