Bei einem Verkehrsunfall braucht man unabhängige Unterstützung bei der Schadensabwicklung, der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten und Schmerzensgeld.

Wussten Sie, dass bei einem unverschuldeten Unfall regelmäßig der Gegner die Kosten Ihres Anwalts zahlen muss, wenn es sich nicht um eine absolute Bagatelle handelt und dass Sie sich Ihren Gutachter grundsätzlich selbst aussuchen können?

Wir beraten und vertreten Sie in der außergerichtlichen Schadensabwicklung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche, außergerichtlich und vor Gericht.

Auch in Bußgeld-und Verkehrsstrafsachen und bei Ordnungswidrigkeiten sind wir für Sie da.

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